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   BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11   

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https://dejure.org/2012,46114
BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11 (https://dejure.org/2012,46114)
BPatG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11 (https://dejure.org/2012,46114)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 28 W (pat) 573/11 (https://dejure.org/2012,46114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Ilmtaler" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Marke "ILMTALER" im Falle des Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses in Form des Freihaltebedürfnisses und fehlender Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ilmtaler" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ilmtaler" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen sind zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667, Rdnr. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O., Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230, Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349, Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O., Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230, Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349, Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Die Einmaligkeit der geographischen Herkunftsangabe ist dabei nicht Voraussetzung für die Annahme, dass die Bezeichnung als geographische Herkunftsangabe Verwendung finden kann (BGH GRUR 2003, 882-883 - Lichtenstein).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 05.12.2012 - 28 W (pat) 573/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O., Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230, Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349, Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BPatG, 16.06.2014 - 24 W (pat) 508/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwalm" - geographische Herkunftsangabe -

    (vgl. dazu z. B. BPatG, B. v. 05.12.2012, 28 W (pat) 573/11 - ILMTALER; B. v. 17.09.2012, 28 W (pat) 16/11 - Ahrtaler).
  • BPatG, 06.03.2017 - 29 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Carmeliter Taler" - Unterscheidungskraft - kein

    Die durch das Bundespatentgericht erfolgten Zurückweisungen von Anmeldungen wie z. B. Weimarer-Taler (28 W (pat) 576/11, Beschluss vom 20.06.2012), Petersburger-Taler (28 W (pat) 577/11, Beschluss vom 20.06.2012), Königsberger-Taler (28 W (pat) 578/11, Beschluss vom 20.06.2012), Thüringer-Taler (28 W (pat) 579/11, Beschluss vom 20.06.2012), Ilmtaler (28 W (pat) 573/11, Beschluss vom 05.12.2012), Ahrtaler (28 W (pat) 16/11, Beschluss vom 17.09.2012) bzw. Wikinger-Taler (28 W (pat) 620/11, Beschluss vom 15.11.2012) beruhten z. T. auf fehlender Unterscheidungskraft wegen der Kombination einer jeweils geografischen Angabe mit dem Begriff "Taler" oder der freihaltebedürftigen Bezeichnung für ein Gebiet, aus dem die Waren und Dienstleistungen kommen können (Ahrtal, Ilmtal) oder dem sachbeschreibenden Hinweis auf eine Münze mit entsprechenden Motiven (aus der Wikingerzeit).
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